Zurück zu den Insights

· 1 Min. Lesezeit · PM Software Solutions

PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) Verordnung

PPWR: Was die neue EU-Verpackungsverordnung für Handel und Versand bedeutet

Seit dem 12. August 2026 gilt die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40)) unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Für Unternehmen, die Waren verpacken, versenden oder weiterverkaufen, ist damit ein neuer, einheitlicher Rechtsrahmen wirksam geworden, der die bisherige nationale Verpackungsrichtlinie 94/62/EG in weiten Teilen ablöst. Wer im B2B oder B2C-Bereich liefert oder Ware von Lieferanten bezieht, sollte jetzt wissen, welche Pflichten bereits gelten und welche noch in den kommenden Jahren folgen.

Was gilt seit dem 12. August 2026 konkret?

Es wurden nun einheitliche Rollen und Pflichten der Wirtschaftsakteure definiert. Die PPWR unterscheidet zwischen Hersteller, Lieferant, Erzeuger, Importeur, Händler und Fulfillment-Dienstleister – mit jeweils eigenen Pflichten entlang der Lieferkette. Wer eine Verkaufs- oder Umverpackung befüllt, gilt als deren Erzeuger und muss die Konformität mit den grundlegenden Anforderungen der Verordnung sicherstellen und nachweisen können. Lieferanten von Verpackungsmaterial sind verpflichtet, ihren Abnehmern die notwendigen Unterlagen – etwa technische Dokumentation – zu übermitteln, damit diese ihre eigenen Pflichten erfüllen können.

Weitere Anforderungen kommen gestaffelt in den Folgejahren.

Melden Sie sich in unserem Newsletter an um die neuesten Informationen zu erhalten.

Webshop

Fragen zu diesem Thema?

Wir schauen uns Ihre Situation an und sagen offen, was sinnvoll ist.

Kontakt aufnehmen

Weitere Beiträge